Hier erhalten Sie produktspezifisch zusammengestellt jene Pflichtkriterien für öffentliche Ausschreibungen des Landes, die mit dem Landesregierungsbeschluss vom 29.09.2015 „Fahrplan Nachhaltige Beschaffung“ den Dienststellen des Landes und seiner Gesellschaften im Mehrheitseigentum vorgeschrieben worden sind.